Garantie- und Kautionsversicherung

Sicherheit für Ihre Auftraggeber.
Mehr Spielraum für Ihren Betrieb.

Ihr Auftraggeber verlangt eine Bürgschaft oder behält einen Teil Ihrer Rechnung als Sicherheit ein? Eine passende Kautionsversicherung kann die benötigte Sicherheit stellen und helfen, Liquidität im Unternehmen zu erhalten. Wir prüfen mit Ihnen Bürgschaftsart, Rahmen und Anforderungen.

Sicherheitseinbehalte Vertragserfüllung An- und Vorauszahlungen

Einfach erklärt

Was ist eine Kautionsversicherung?

Bei einer Kautionsversicherung stellt der Versicherer nach Prüfung Bürgschaften für vereinbarte Verpflichtungen Ihres Unternehmens bereit. Die Bürgschaft sichert einen bestimmten Anspruch Ihres Auftraggebers ab. Sie kann beispielsweise an die Stelle eines vertraglichen Sicherheitseinbehalts treten, wenn dies vereinbart und vom Auftraggeber akzeptiert ist.

01 / LIQUIDITÄT

Einbehaltene Mittel freisetzen

Wird eine geeignete Bürgschaft anstelle eines Sicherheitseinbehalts akzeptiert, kann der entsprechende Rechnungsbetrag ausgezahlt werden. Die konkrete Vereinbarung ist entscheidend.

02 / BANKSPIELRAUM

Bankbürgschaften ergänzen

Eine Versichererbürgschaft kann eine Alternative zur Bürgschaft Ihrer Bank sein. Wie sich das auf Kreditlinien auswirkt, hängt auch von Ihren Bankvereinbarungen und möglichen Sicherheiten ab.

03 / AUFTRÄGE

Geforderte Sicherheiten bereitstellen

Bürgschaften können eine Voraussetzung für Aufträge oder Anzahlungen sein. Art, Höhe und Wortlaut müssen zu den Anforderungen passen und vom Versicherer angenommen werden.

Wichtig zu verstehen

Eine Sicherheit.
Kein Erlass Ihrer Verpflichtung.

Die Bürgschaft schützt den begünstigten Auftraggeber. Wird sie in Anspruch genommen und leistet der Bürge, kann er die Zahlung nach den maßgeblichen Regeln von Ihrem Unternehmen zurückfordern.

Ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung oder zur Beseitigung berechtigter Mängel bleibt bestehen.

Was die Kautionsversicherung nicht automatisch ist

  • Keine pauschale Übernahme Ihrer Nachbesserungskosten
  • Keine Garantie, dass jeder Auftraggeber jeden Text akzeptiert
  • Keine Zusage zur Ausstellung ohne Bonitätsprüfung
  • Keine unbegrenzte Bürgschaftskapazität
  • Keine Gerätegarantie oder Garantieverlängerung für Produkte

Mit „Garantie und Kaution“ ist hier die Absicherung vereinbarter Sicherungsverpflichtungen gemeint. Rechtlich können sich Garantie und Bürgschaft unterscheiden.

Interaktive Bürgschaftsübersicht

Welche Sicherheit wird von Ihnen verlangt?

Wählen Sie eine Bürgschaftsart. Die Beispiele dienen der Orientierung. Ob eine passende Bürgschaft gestellt werden kann, wird individuell geprüft.

Mängelansprüchebürgschaft

Wenn nach der Abnahme Sicherheit verlangt wird.

Ein Auftraggeber behält einen Teil Ihrer Vergütung zur Absicherung möglicher Mängelansprüche ein. Eine geeignete Bürgschaft kann diesen Einbehalt nach den vertraglichen Regeln ablösen.

Darauf kommt es an

  • Vereinbarung über Sicherheit und Ablösung
  • Abnahme und gesicherte Mängelansprüche
  • Bürgschaftshöhe und akzeptierter Urkundentext
  • Voraussetzungen für die spätere Freigabe

Die Bürgschaft ersetzt nicht Ihre Verpflichtung, berechtigte Mängel zu beseitigen.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Wenn die Ausführung des Auftrags abgesichert werden soll.

Ein Auftraggeber verlangt eine Sicherheit für Ansprüche aus einer nicht ordnungsgemäßen Vertragserfüllung. Welche Verpflichtungen konkret erfasst sind, bestimmt die Bürgschaft.

Darauf kommt es an

  • Auftragsgegenstand und gesicherte Verpflichtungen
  • Höhe der einzelnen Bürgschaft
  • Projektlaufzeit und Freigaberegeln
  • Verfügbarer Rahmen und Annahme des Risikos

Die Ausstellung ist keine Zusage, den Auftrag an Ihrer Stelle auszuführen.

An- und Vorauszahlungsbürgschaft

Wenn Ihr Auftraggeber vorab bezahlt.

Für Material oder die Fertigung einer Anlage ist eine Anzahlung vorgesehen. Der Auftraggeber möchte einen möglichen Rückzahlungsanspruch abgesichert wissen.

Darauf kommt es an

  • Höhe und Zweck der Vorauszahlung
  • Gesicherter Rückzahlungsanspruch
  • Liefer- und Leistungsplan
  • Reduzierung und Freigabe der Bürgschaft

Die Bürgschaft stellt selbst keine Finanzierung bereit. Die Zahlung muss vom Auftraggeber erfolgen.

Bietungsbürgschaft

Wenn bereits im Vergabeverfahren Sicherheit gefordert wird.

Bei einer Ausschreibung kann eine Sicherheit für bestimmte Verpflichtungen des Bieters verlangt werden. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen und der konkrete Bürgschaftstext.

Darauf kommt es an

  • Anforderungen der Ausschreibung
  • Bindefrist und gesicherter Anspruch
  • Erforderlicher Wortlaut und Bürgschaftshöhe
  • Mögliche anschließende Vertragserfüllungssicherheit

Bitte klären Sie den Bedarf rechtzeitig vor Abgabe eines bindenden Angebots.

Individueller Sicherungsbedarf

Ihr Auftrag verlangt eine besondere Lösung?

Nicht jede Bürgschaft passt in ein Standardschema. Besondere Verpflichtungen, Auslandsbezüge oder abweichende Texte erfordern eine gesonderte Prüfung.

Das benötigen wir zur Einordnung

  • Art der geforderten Sicherheit
  • Begünstigter und Vertragszweck
  • Betrag, Laufzeit und gewünschter Wortlaut
  • Bestehende Bürgschaften und Rahmen

Eine Anfrage ist noch keine Annahme oder Zusage zur Ausstellung.

Interaktive Praxisbeispiele

So können Bürgschaften im Alltag helfen.

5.000 Euro werden als Sicherheit einbehalten.

Nach der Abnahme behält Ihr Auftraggeber vereinbarungsgemäß 5.000 Euro aus einer Rechnung über 100.000 Euro ein. Akzeptiert er eine passende Mängelansprüchebürgschaft zur Ablösung, kann dieser Einbehalt ausgezahlt werden. Beitrag, mögliche Gebühren und weitere Voraussetzungen sind gesondert zu berücksichtigen.

Die Beträge sind frei gewählte Rechenbeispiele, keine allgemeingültigen Sicherheitssätze und kein Angebot. Entscheidend sind Vertrag, Urkunde und Annahme.

Einzelbürgschaft und Rahmen

Nicht nur der nächste Auftrag zählt.

Wer mehrere Projekte gleichzeitig betreut, benötigt einen passenden Gesamtspielraum. Bereits ausgestellte Bürgschaften können den Rahmen so lange belegen, bis die Haftung wirksam beendet ist.

Deshalb betrachten wir Ihren Gesamtbedarf, einzelne Spitzenbeträge und die voraussichtliche Bindungsdauer gemeinsam.

Was die Prüfung beeinflussen kann

  • Branche und ausgeführte Tätigkeiten
  • Wirtschaftliche Situation und Bonität
  • Gewünschter Gesamtbürgschaftsrahmen
  • Maximaler Betrag einer einzelnen Bürgschaft
  • Geforderte Bürgschaftsarten und Texte
  • Mögliche Sicherheiten oder Rückbürgschaften

Konditionen und erforderliche Unterlagen hängen von der konkreten Prüfung ab.

Von der Anfrage zur Sicherheit

So gehen wir gemeinsam vor.

01 / BEDARF KLÄREN

Was wird verlangt?

Wir betrachten Art, Betrag und Zweck der Sicherheit sowie die Anforderungen Ihres Auftraggebers.

02 / PRÜFUNG

Welche Lösung ist möglich?

Der Versicherer prüft die Voraussetzungen, einen möglichen Rahmen, Konditionen und erforderliche Sicherheiten.

03 / AUSSTELLUNG

Die konkrete Bürgschaft abstimmen

Nach entsprechender Freigabe wird die einzelne Bürgschaft im vereinbarten Verfahren ausgestellt. Der Text muss zum gesicherten Anspruch passen.

Das kleine Bürgschaftslexikon

Garantie und Kaution verständlich erklärt.

Klappen Sie einen Begriff auf oder suchen Sie nach einem Stichwort. Die Erläuterungen dienen der Orientierung. Verbindlich sind die jeweiligen Verträge und Urkunden.

Bürgschaft

Eine Sicherheit, bei der sich ein Bürge gegenüber dem Gläubiger für eine Verpflichtung des Hauptschuldners einsetzt. Inhalt, Umfang und Voraussetzungen ergeben sich aus den maßgeblichen Regeln und der Urkunde.

Bürge / Bürgschaftsgeber

Derjenige, der die Bürgschaft stellt, beispielsweise eine Bank oder ein Kautionsversicherer. Eine Zahlung an den Begünstigten kann einen Rückgriff gegen den Hauptschuldner auslösen.

Bürgschaftsnehmer / Hauptschuldner

Das Unternehmen, für dessen Verpflichtung die Bürgschaft gestellt wird. Es bleibt für seine zugrunde liegenden Verpflichtungen verantwortlich.

Begünstigter / Gläubiger

Der Empfänger der Sicherheit, beispielsweise Ihr Auftraggeber. Er kann die Bürgschaft unter den maßgeblichen Voraussetzungen in Anspruch nehmen.

Bürgschaftsrahmen / Avalrahmen

Der vereinbarte Gesamtspielraum für Bürgschaften. Ausgestellte Bürgschaften belegen diesen Rahmen nach den vertraglichen Regeln bis zur wirksamen Freigabe.

Einzellimit

Die vereinbarte Höchstgrenze für eine einzelne Bürgschaft. Ein ausreichender Gesamtrahmen bedeutet nicht automatisch, dass jede einzelne Bürgschaft in beliebiger Höhe möglich ist.

Sicherheitseinbehalt

Ein vertraglich vereinbarter Betrag, den der Auftraggeber als Sicherheit zurückbehält. Ob und durch welche Bürgschaft er abgelöst werden kann, muss geprüft werden.

Mängelansprüchebürgschaft

Eine Sicherheit für bestimmte Mängelansprüche nach Abnahme einer Leistung. Sie wird häufig auch Gewährleistungsbürgschaft genannt. Ihre Verpflichtung zur Mängelbeseitigung bleibt bestehen.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Eine Sicherheit für vereinbarte Ansprüche aus der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung eines Vertrags. Welche Verpflichtungen erfasst sind, bestimmt der konkrete Bürgschaftstext.

Anzahlungsbürgschaft

Eine Sicherheit für einen möglichen Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers aus einer An- oder Vorauszahlung. Höhe, Reduzierung und Freigabe sollten zum zugrunde liegenden Vertrag passen.

Bonitätsprüfung

Die Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des anfragenden Unternehmens. Sie kann Rahmen, Konditionen, Sicherheiten und die Annahme beeinflussen.

Regress / Rückgriff

Die Rückforderung einer vom Bürgen geleisteten Zahlung gegenüber dem Hauptschuldner nach den maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regeln. Die Bürgschaft beseitigt Ihre eigene Verpflichtung nicht.

Enthaftung / Freigabe

Die wirksame Beendigung der Haftung aus einer Bürgschaft. Je nach Urkunde kann dafür beispielsweise eine Rückgabe oder eine geeignete Erklärung des Begünstigten erforderlich sein. Das Projektende allein reicht nicht immer.

Bürgschaft auf erstes Anfordern

Eine besondere Gestaltung, die Zahlungen bereits auf eine formal passende Anforderung ermöglichen kann, während Einwände später geklärt werden. Solche Texte benötigen eine sorgfältige Prüfung und werden nicht automatisch akzeptiert.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Eine Bürgschaft, bei der insbesondere die Einrede der Vorausklage ausgeschlossen ist. Der Begünstigte muss deshalb nicht zunächst erfolglos gegen den Hauptschuldner vollstrecken. Das ist nicht dasselbe wie eine Bürgschaft auf erstes Anfordern.

Garantie und Bürgschaft

Beide können der Sicherung von Verpflichtungen dienen, unterscheiden sich aber rechtlich. Eine Garantie kann unabhängiger vom zugrunde liegenden Anspruch ausgestaltet sein. Entscheidend ist der konkrete Text.

Häufige Fragen

Was Unternehmen wissen möchten.

Was kostet eine Kautionsversicherung?

Kosten hängen unter anderem von Rahmen, Bürgschaftsarten, Bonität, Sicherheiten und Tarif ab. Beiträge, Mindestbeiträge und mögliche Gebühren müssen anhand des konkreten Angebots betrachtet werden.

Muss mein Auftraggeber die Bürgschaft akzeptieren?

Nicht jeder Text und nicht jeder Bürgschaftsgeber wird automatisch akzeptiert. Prüfen Sie die zugrunde liegende Sicherungsvereinbarung und stimmen Sie die Anforderungen vor der Ausstellung ab.

Kann ich eine bestehende Bankbürgschaft ersetzen?

Das kann geprüft werden. Voraussetzung sind unter anderem eine geeignete neue Bürgschaft und die erforderliche Zustimmung beziehungsweise Freigabe. Die bisherige Haftung endet nicht allein durch die Ausstellung einer neuen Urkunde.

Bekomme ich als Gründer eine Bürgschaftslösung?

Eine Anfrage ist möglich. Ob und in welchem Umfang ein Rahmen gestellt werden kann, hängt von der individuellen Prüfung, dem Bedarf und den verfügbaren Unterlagen ab.

Was passiert bei einer Inanspruchnahme?

Der Bürge bearbeitet die Anforderung nach den Regeln der Urkunde und des Vertrags. Kommt es zur Zahlung, kann er Rückgriff gegen Ihr Unternehmen nehmen. Informieren Sie den Versicherer frühzeitig und beachten Sie die vereinbarten Mitwirkungspflichten.

Kann ich Bürgschaften digital verwalten?

Je nach vereinbartem Verfahren können digitale Anforderung und Verwaltung möglich sein. Zugang, Funktionen und die zulässige Form der konkreten Bürgschaft stimmen wir mit Ihnen ab.

Ihre unverbindliche Anfrage

Welche Bürgschaftslösung braucht Ihr Unternehmen?

Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb und den Sicherungsbedarf. Damit bereiten wir die persönliche Beratung vor. Die Anfrage ist weder ein Versicherungsvertrag noch eine Zusage zur Ausstellung einer Bürgschaft.

Bitte keine Bankdaten, Jahresabschlüsse, vertraulichen Vertragsunterlagen oder Angaben zu einer laufenden Inanspruchnahme übermitteln. Benötigte Unterlagen stimmen wir anschließend mit Ihnen ab.

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