Inhaltsversicherung & Betriebsunterbrechung
Ihre Einrichtung. Ihre Waren.
Die Grundlage Ihrer Arbeit.
Werkzeuge, Maschinen, Büroausstattung und Vorräte: In Ihrem Betrieb stecken Werte, die Sie täglich brauchen. Eine passende Inhaltsversicherung schützt versicherte Sachwerte gegen vereinbarte Gefahren. Und wenn die Arbeit nach einem Schaden stillsteht, sollte auch der finanzielle Ausfall mitgedacht werden.
Einfach erklärt
Was ist eine betriebliche Inhaltsversicherung?
Die Inhaltsversicherung sichert die im Vertrag erfasste Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte gegen vereinbarte Gefahren ab. Dazu können beispielsweise Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm und Hagel gehören. Entscheidend sind die versicherten Sachen, Orte und Bedingungen.
Was Sie zum Arbeiten brauchen
Beispielsweise Büromöbel, Werkzeuge, Geräte und betriebliche Ausstattung. Für Maschinen, Elektronik oder besondere Sachen kann zusätzlicher Schutz erforderlich sein.
Was Sie lagern und verkaufen
Warenbestände, Materialien und Vorräte können erhebliche Werte ausmachen. Saisonale Spitzen und wechselnde Bestände sollten bei der Wertermittlung berücksichtigt werden.
Große Sachschäden auffangen
Nach einem versicherten Schaden hilft der Schutz, notwendige Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen im vereinbarten Umfang zu finanzieren. Selbstbeteiligungen und Leistungsgrenzen können gelten.
Ihr Betrieb ist der Maßstab
Welche Werte stecken in Ihrem Unternehmen?
Wählen Sie einen Bereich. Nicht nur der Wert der Ausstattung, sondern auch Nutzung, Standort und Wiederbeschaffungszeit sind für die Absicherung wichtig.
Handwerk & Werkstatt
Ohne Werkzeug wird aus Arbeit schnell Stillstand.
Werkzeuge, Werkstatteinrichtung, Maschinen und Materialien bilden die Arbeitsgrundlage. Entscheidend ist auch, ob sich Sachen im Betrieb, im Fahrzeug oder auf einer Baustelle befinden.
Das prüfen wir
- Vollständige Werte von Einrichtung und Vorräten
- Mobile Geräte und Einsatzorte außerhalb des Betriebs
- Maschinenrisiken und technische Defekte
- Lieferzeiten für unentbehrliche Ersatzgeräte
Fahrzeugdiebstahl, Transport oder einfacher Diebstahl sind nicht automatisch wie Einbruchdiebstahl aus versicherten Betriebsräumen abgesichert.
Büro & Dienstleistung
Auch ein Büro braucht eine belastbare Grundlage.
Möbel, Computer und sonstige Ausstattung können durch einen Sachschaden ausfallen. Daten, Software und digitale Abhängigkeiten verlangen dabei eine gesonderte Betrachtung.
Das prüfen wir
- Einrichtung und technische Ausstattung
- Leasinggeräte und fremdes Eigentum
- Mobile Arbeit und weitere Versicherungsorte
- Elektronik-, Daten- und Cyberrisiken
Eine Inhaltsversicherung ersetzt nicht automatisch eine Elektronik- oder Cyberversicherung.
Handel & Lager
Bestände verändern sich. Ihr Schutz sollte mithalten.
Waren, Verpackungen und Lagereinrichtung binden Kapital. Besonders hohe Bestände, hochwertige Waren oder zusätzliche Lagerorte sollten ausdrücklich berücksichtigt werden.
Das prüfen wir
- Bewertung von Waren und saisonalen Bestandsspitzen
- Versicherte Lagerorte und Außenlager
- Sicherungen und besondere Entschädigungsgrenzen
- Kühlwaren, Lieferketten und Wiederbeschaffungszeiten
Verderb, Kühlanlagenausfall und Transportschäden benötigen eine gesonderte Prüfung.
Salon & Kundenbetrieb
Ihre Ausstattung macht Ihre Leistung möglich.
Bedienplätze, Geräte, Einrichtung und Verkaufsprodukte sind wesentliche Werte. Ein Wasser- oder Brandschaden kann zugleich verhindern, dass Sie vereinbarte Kundentermine wahrnehmen können.
Das prüfen wir
- Einrichtung, Geräte und Produktbestände
- Zuordnung fest eingebauter Ausstattung
- Glasflächen und besondere Zusatzrisiken
- Ausweichmöglichkeiten während einer Renovierung
Gebäudeschäden und Schäden an eigenen Einbauten müssen nach Eigentum und Vertrag zugeordnet werden.
Versicherbare Gefahren
Wogegen möchten Sie Ihre Sachwerte schützen?
Der Versicherungsumfang entsteht aus den vereinbarten Gefahren und Erweiterungen. Nicht jede Beschädigung und nicht jeder Verlust ist automatisch versichert.
Feuer
Beispielsweise Schäden an Einrichtung und Waren durch einen Brand. Weitere Ereignisse richten sich nach der vereinbarten Gefahrendefinition.
Einbruchdiebstahl
Diebstahl unter den vertraglich definierten Einbruchvoraussetzungen. Einfacher Diebstahl ist davon zu unterscheiden; Sicherungsanforderungen und Grenzen sind wichtig.
Leitungswasser
Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus den versicherten Systemen. Überschwemmung und Rückstau sind gesondert zu betrachten.
Sturm und Hagel
Schäden durch vereinbarte Sturm- und Hagelereignisse. Für Innenräume, Außenflächen und Folgeschäden können unterschiedliche Voraussetzungen gelten.
Weitere Naturgefahren
Etwa Überschwemmung, Rückstau oder Schneedruck. Passende Einschlüsse und vereinbarte Schutzmaßnahmen sollten ausdrücklich geprüft werden.
Besondere Risiken
Glasbruch, technische Defekte, Datenverlust, Transport oder mobile Nutzung können zusätzliche Bausteine oder eigene Versicherungen erfordern.
Betriebsunterbrechung & Ertragsausfall
Die Einrichtung wird ersetzt.
Aber wer trägt den Stillstand?
Nach einem größeren Sachschaden geht es nicht nur um Ersatzgeräte und neue Waren. Miete, Gehälter oder andere Kosten können weiterlaufen, während der Betrieb weniger oder gar nichts erwirtschaftet.
Was kann abgesichert werden?
Eine passende Betriebsunterbrechungs- beziehungsweise Ertragsausfallversicherung kann den vereinbarten entgangenen Betriebsgewinn und fortlaufende versicherte Kosten nach einem versicherten Unterbrechungsereignis ersetzen.
Bei der sachschadenabhängigen Absicherung ist ein nach dem Vertrag qualifizierender Sachschaden die Grundlage. Die Unterbrechung kann vollständig oder teilweise sein.
Nicht der gesamte ausgefallene Umsatz wird pauschal ersetzt. Berechnung, ersparte Kosten, Grenzen und Nachweise ergeben sich aus dem Vertrag.
Darauf kommt es besonders an
- Welche Schadenereignisse lösen den Schutz aus?
- Welche Kosten und welcher Betriebsgewinn sind erfasst?
- Wie lange reicht die vereinbarte Haftzeit?
- Gibt es Selbstbeteiligungen oder zeitliche Selbstbehalte?
- Sind Ausweichkosten und besondere Abhängigkeiten berücksichtigt?
Krankheit des Inhabers, Cyberangriffe, reine Stromausfälle oder behördliche Schließungen ohne passenden Schadenanlass sind nicht automatisch erfasst.
Zuerst geht es um die beschädigten Sachen.
Nach einem versicherten Brand werden die Schäden an Einrichtung und Vorräten geprüft. Für die vereinbarten Sachwerte ist die Inhaltsversicherung zuständig. Gebäudeschäden gehören in die gesonderte Gebäudeabsicherung.
Interaktive Schadenbeispiele
Ein Schaden trifft oft mehr als Ihre Sachen.
Ein Brand zerstört Teile Ihrer Werkstatteinrichtung.
Die Sachwerte
Werkzeuge, Geräte und Materialien werden beschädigt. Die Inhaltsversicherung prüft den Ersatz der versicherten Sachen nach den vereinbarten Bedingungen.
Die Unterbrechung
Bis Ersatzgeräte verfügbar sind, können Sie nur eingeschränkt arbeiten. Eine passende Ertragsausfallabsicherung prüft die versicherten finanziellen Folgen innerhalb der Haftzeit.
Vereinfachte Beispiele, keine Deckungszusage. Inhalts- und Unterbrechungsschutz müssen jeweils vereinbart sein und zum Schaden passen.
Werte richtig erfassen
Was würde ein vollständiger Neustart kosten?
Der Buchwert Ihrer Einrichtung ist nicht automatisch die richtige Grundlage für die Versicherung. Für Einrichtung, Waren, Vorräte und besondere Sachen können unterschiedliche Bewertungsregeln gelten.
Neue Maschinen, zusätzliche Lagerflächen oder wachsende Bestände sind Anlass, die Absicherung zu überprüfen. Dasselbe gilt für steigende Kosten und längere Lieferzeiten.
Unsere gemeinsame Bestandsaufnahme
- Welche Sachen gehören Ihrem Betrieb oder sind anvertraut?
- Welche Werte befinden sich an welchen Standorten?
- Gibt es saisonale oder kurzfristige Bestandsspitzen?
- Welche Geräte sind für den Betrieb unentbehrlich?
- Wie lange dauern Reparatur, Wiederbeschaffung und Wiederanlauf?
- Welche Kosten laufen bei einem Stillstand weiter?
Das kleine Versicherungslexikon
Inhalt und Unterbrechung verständlich erklärt.
Klappen Sie einen Begriff auf oder suchen Sie nach einem Stichwort. Die Erläuterungen dienen der Orientierung. Verbindlich sind die Definitionen und Regeln Ihres Vertrags.
Betriebseinrichtung
Die vertraglich erfasste kaufmännische und technische Ausstattung, etwa Möbel, Geräte oder Maschinen. Für einzelne Sachen und technische Schadenursachen können besondere Regeln gelten.
Waren und Vorräte
Beispielsweise Handelswaren, Rohstoffe und Materialien. Die Bewertung kann sich von der Bewertung der Betriebseinrichtung unterscheiden. Bestände sollten einschließlich möglicher Spitzen erfasst werden.
Versicherungsort
Der Ort, an dem Sachen nach dem Vertrag versichert sind. Weitere Betriebsstätten, Außenlager, Fahrzeuge oder Baustellen sind nicht automatisch in gleicher Weise erfasst.
Außenversicherung
Eine vereinbarte Erweiterung für bestimmte Sachen außerhalb des regulären Versicherungsorts. Räumliche und zeitliche Grenzen sowie besondere Ausschlüsse sind zu beachten.
Neuwert
Eine Bewertungsgrundlage, die sich bei entsprechender Vereinbarung an der Wiederbeschaffung gleichartiger und gleichwertiger Sachen orientiert. Voraussetzungen und abweichende Regeln bleiben zu prüfen.
Unterversicherung
Sie kann vorliegen, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der maßgebliche Versicherungswert. Je nach Vertrag kann dies zu einer anteiligen Kürzung auch bei einem Teilschaden führen.
Unterversicherungsverzicht
Eine Vereinbarung, bei erfüllten Voraussetzungen auf eine Kürzung wegen Unterversicherung zu verzichten. Sie bedeutet keine unbegrenzte Entschädigung und ersetzt keine zutreffende Wertermittlung.
Einbruchdiebstahl
Eine vertraglich definierte Form des Diebstahls, etwa nach gewaltsamem Eindringen in Räume. Einfacher Diebstahl erfüllt diese Voraussetzungen nicht automatisch.
Versicherter Sachschaden
Eine Beschädigung, Zerstörung oder ein versicherter Verlust von Sachen durch ein vereinbartes Ereignis. Für sachschadenabhängigen Unterbrechungsschutz muss der Schaden die dort vereinbarten Voraussetzungen erfüllen.
Betriebsunterbrechung / Ertragsausfall
Die vollständige oder teilweise Beeinträchtigung der betrieblichen Tätigkeit und ihre finanziellen Folgen. Welche Ereignisse den Schutz auslösen und welche Ertragsbestandteile ersetzt werden, ist vertraglich festgelegt.
Fortlaufende Kosten
Kosten, die während einer Unterbrechung weiter anfallen können, beispielsweise Miete oder bestimmte Personalkosten. Welche davon versichert und entschädigungsfähig sind, ergibt sich aus dem Vertrag.
Entgangener Betriebsgewinn
Der nach den vertraglichen Regeln ermittelte Gewinn, der ohne die versicherte Unterbrechung voraussichtlich erwirtschaftet worden wäre. Er ist nicht mit dem gesamten ausgefallenen Umsatz gleichzusetzen.
Haftzeit
Der vereinbarte maximale Zeitraum, für den Folgen einer versicherten Unterbrechung entschädigt werden können. Sie sollte auch Wiederbeschaffungs-, Wiederaufbau- und Wiederanlaufzeiten berücksichtigen.
Zeitlicher Selbstbehalt
Eine vereinbarte zeitbezogene Eigenbeteiligung. Wie sie den Leistungsbeginn oder die Entschädigung beeinflusst, richtet sich nach der konkreten Klausel.
Mehrkosten / Schadenminderungskosten
Zusätzliche Aufwendungen, die etwa durch Ausweichräume oder Ersatzgeräte entstehen können. Erforderlichkeit, Abstimmung und vereinbarter Kostenumfang sind zu prüfen.
Rückwirkungsschaden
Eine Unterbrechung im eigenen Betrieb infolge eines Schadenereignisses bei einem anderen Unternehmen, etwa einem Lieferanten. Dafür ist eine passende ausdrückliche Vereinbarung erforderlich.
Wechselwirkungsschaden
Die Auswirkung eines Schadenereignisses an einer Betriebsstätte auf weitere Betriebsstätten desselben Unternehmens. Welche Standorte und Folgen erfasst sind, muss vereinbart sein.
Obliegenheiten
Vertragliche Verhaltenspflichten, etwa vereinbarte Sicherungen einzuhalten, Schäden zu melden und an ihrer Aufklärung mitzuwirken. Verstöße können sich je nach Umständen auf die Leistung auswirken.
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Häufige Fragen
Was Unternehmen wissen möchten.
Was kostet eine Inhaltsversicherung?
Der Beitrag hängt unter anderem von Tätigkeit, Standort, versicherten Werten, Gefahren, Sicherungen, Schadenverlauf und Selbstbeteiligung ab. Eine passende Einschätzung benötigt Angaben zu Ihrem Betrieb.
Ist die Betriebsunterbrechung automatisch mitversichert?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Prüfen Sie, ob ein entsprechender Baustein oder ein eigener Vertrag besteht, welche Ursachen versichert sind und ob Summe und Haftzeit zum Betrieb passen.
Wie lang sollte die Haftzeit sein?
Betrachten Sie einen realistischen größeren Schaden: Wie lange dauern Trocknung, Wiederaufbau, Beschaffung von Maschinen und Wiederanlauf? Die reine Reparaturzeit eines einzelnen Geräts ist dafür nicht immer ausreichend.
Sind Werkzeuge im Fahrzeug oder auf der Baustelle versichert?
Nicht automatisch im gleichen Umfang wie am Betriebsort. Versicherungsorte, Außenversicherung, Transport und Diebstahl aus Fahrzeugen müssen gezielt geprüft werden.
Was gilt bei einem Ausfall durch einen Cyberangriff?
Eine klassische Inhalts- und sachschadenabhängige Ertragsausfallversicherung erfasst Cyberereignisse nicht automatisch. Hier kann eine passende Cyberabsicherung erforderlich sein.
Sind Ausfälle durch Krankheit oder behördliche Schließung erfasst?
Nicht automatisch. Ein persönlicher Ausfall und eine behördliche Betriebsschließung haben andere Auslöser als eine sachschadenabhängige Betriebsunterbrechung. Dafür kommen je nach Betrieb gesonderte Lösungen infrage.
Benötige ich als Mieter eine Inhaltsversicherung?
Die Gebäudeversicherung des Vermieters ersetzt grundsätzlich nicht die Absicherung Ihrer eigenen Betriebseinrichtung und Waren. Einbauten, fremdes Eigentum und vertragliche Zuständigkeiten sollten zusätzlich geklärt werden.
Ihre unverbindliche Anfrage
Ihre Sachwerte und den möglichen Stillstand gemeinsam betrachten.
Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb und Ihre Wünsche. Damit bereiten wir die persönliche Beratung vor. Hier schließen Sie keinen Versicherungsvertrag ab.
Bitte keine Bankverbindungen, Gesundheitsdaten, vertraulichen Finanzunterlagen oder ausführlichen Schadenangaben eingeben.
Schritt 1 von 3 · Ihr Betrieb
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